Netzdienlichkeit: Leaflet HEMS ready!

Netzdienlichkeit nach §14a EnWG – schon mal gehört? Die ist grad in aller Munde, aber ein alter Hut in der Energiebranche. Schon seit 2017 wird daran gearbeitet, ab 01.01.2024 gilt die neue Regelung.

Wärmepumpe im Winter

Es geht darum, das Stromnetz im Not- und allerhöchsten Ausnahmefall zu entlasten. Im Forschungsprojekt NiEMob haben wir zusammen mit der OTH Regensburg untersucht, wie sich bei zunehmender E-Mobilität ein teurer Netzausbau vermeiden lässt. Denn im Projekt zeigte sich, dass es erste kritische Netzzustände gibt, sobald 30 Prozent der Haushalte eine Wallbox mit 11 kW haben. Und wie kann man das Netz entlasten? Indem der Strom für sogenannte steuerbare Verbraucher wie Wallbox und Wärmepumpe gedrosselt wird. Die Geräte sind damit netzdienlich.

 

Leaflet HEMS für Netzdienlichkeit entwickelt

Wer oder was steuert dabei? Das übernehmen standardisierte, zertifizierte Komponenten und Schnittstellen des intelligenten Messsystems. Unser Home Energy Manager Leaflet HEMS ist mit seiner CLS-Schnittstelle fit für diese netzdienliche Steuerung, die Zertifizierung soll baldmöglichst folgen.

Das Leaflet HEMS wird mit dem Smart Meter Gateway (SMGW) verbunden. Es passt die steuerbaren Verbraucher an die Vorgaben vom Netzbetreiber an und optimiert gleichzeitig den Betrieb. So sorgt es dafür, dass das Auto rechtzeitig geladen ist und die Wärmepumpe ausreichend heizt.

 

Die Kombi aus HEMS und Netzdienlichkeit ist einzigartig – kein anderes HEMS hat diese Funktion integriert.

Leaflet HEMS und Smart Meter Gateway

Die Fakten zur Netzdienlichkeit nach §14a

Das Gute am §14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz): Der Netzbetreiber muss den Anschluss von Wallboxen und Wärmepumpen künftig zulassen – bislang durfte er ablehnen, wenn dadurch sein Verteilnetz überlastet werden konnte. Was ihr noch wissen solltet:

  • Der Netzbetreiber darf die Leistung nur als „Ultima Ratio“ drosseln.
  • Der normale Haushaltsstrom wird nicht gedrosselt.
  • Der Netzbetreiber darf vorerst maximal zwei Stunden am Tag drosseln. Diese Regelung gilt für 24 Monate. Danach muss der Netzbetreiber Maßnahmen ergreifen, um eine Überbelastung zu vermeiden (z.B. größerer Trafo) oder auf netzorientierte Steuerung umstellen. Diese darf dann so lange und so oft wie nötig erfolgen.
  • Die gedrosselte Stromleistung muss immer mindestens 4,2 kW betragen. Damit kann eine Wärmepumpe oder Wallbox betrieben werden, nur mit weniger Leistung. In 2 Stunden kann man so immerhin etwa 50 Kilometer Reichweite laden.
  • Bei größeren Abnehmern bleibt sogar mehr Leistung – man rechnet diese mit dem Faktor 0,4. Bei einer Wärmepumpe mit 22 kW wäre das noch eine Mindestleistung von 8,8 kW.
  • Auch bei mehreren Abnehmern wie Wallboxen in einer Tiefgarage muss der Netzbetreiber mehr Leistung zur Verfügung stellen. Hier wird ein Gleichzeitigkeitsfaktor einberechnet.

Verbraucher bekommen Ermäßigung

Weil sie das Netz entlasten, gibt es für Haushalte und Anlagenbetreiber mit steuerbaren Verbrauchern einen Bonus. Möglich sind drei Optionen:

  1. Der Netzbetreiber zahlt eine jährliche Pauschale (110 bis 190 Euro).
  2. Der Netzbetreiber reduziert den Strom-Arbeitspreises um 60 Prozent.
  3. Der Netzbetreiber entscheidet sich in Kombination mit Option 1 für ein zeitvariables Netzentgelt mit stundenweiser Staffelung. Ab 2025 hängt der Strompreis davon ab, wie viel Strom gerade produziert wird.

Unser Fazit zum aktuellen Stand des §14a Energiewirtschaftsgesetz

Der Netzbetreiber steuert bzw. „dimmt“ im Zielmodell des §14a EnWG bei akuter Überbelastung im Netzstrang durch steuerbare Verbraucher. Entgegen mancher Falschmeldung dürfen die Netzbetreiber den Strom nicht bei Versorgungsengpässen verringern, falls also das Stromangebot nicht ausreichen sollte. Es ist auch kein „Kontrollgesetz“, „Energiehammer“ oder wie es noch bezeichnet wird. Das Gesetz wird bereits seit 2017 erarbeitet, jetzt hat sich die Bundesnetzagentur darum gekümmert und die aktuelle Fassung vorgelegt.